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Ausbildungsvergütung

In Deutschland wird als Ausbildungsvergütung im

1. Lehrjahr 760 Euro
2. Lehrjahr 830 Euro
3. Lehrjahr 930 Euro

nach dem Mindestlohn gemäß Tarifvertrag gezahlt.

Der Landesinnungsverband Baden-Württemberg empfiehlt mit Wirkung ab 2023 für Ausbildungsverhältnisse im

1. Lehrjahr 800 Euro
2. Lehrjahr 900 Euro
3. Lehrjahr 1000 Euro

zu zahlen. Die Erhöhung bei bereits abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen ist wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend.

Wir empfehlen auch weiterhin die Anmeldung der Auszubildenden bei der

Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks (PKS) mit einem Beitrag von 30,00 €.

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