Ausbildungsvergütung
In Deutschland wird als Ausbildungsvergütung im
1. Lehrjahr 520 Euro
2. Lehrjahr 590 Euro
3. Lehrjahr 690 Euro
nach dem Mindestlohn gemäß Tarifvertrag, gültig ab 1. Oktober 2018, gezahlt.
Der Landesinnungsverband Baden-Württemberg empfiehlt für Ausbildungsverhältnisse im
1. Lehrjahr 580 Euro
2. Lehrjahr 650 Euro
3. Lehrjahr 720 Euro
zu zahlen.
Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2020 wird für neuabgeschlossene Ausbildungsverhältnisse die Empfehlung angepasst und auf folgende Beträge
1. Lehrjahr 680 Euro
2. Lehrjahr 750 Euro
3. Lehrjahr 820 Euro
erhöht. Die Erhöhung bei bereits abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen ist wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend.
Wir empfehlen auch weiterhin die Anmeldung der Auszubildenden bei der
Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks (PKS) mit einem Beitrag von 30,00 €.
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