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Urlaub

Die Dauer des Urlaubes richtet sich nach dem Alter des Auszubildenden und muss im Ausbildungsvertrag festgelegt werden!

Grundsätzlich gelten folgende Urlaubsregelungen:

  • Urlaubsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (nicht das Beschäftigungsjahr).
  • Urlaubsanspruch besteht für Auszubildende, die zu Beginn des Kalenderjahres
    • noch nicht 16 Jahre alt sind von mindestens 30 Werktage
    • noch nicht 17 Jahre alt sind von mindestens 27 Werktage
    • noch nicht 18 Jahre alt sind von mindestens 25 Werktage
    • über 18 Jahre alt sind von mindestens 24 Werktage.
  • Der Landesinnungsverband empfiehlt bei volljährigen Auszubildenden mindestens 25 Werktage Urlaub.

Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind.
Wird nur an 5 Werktagen in der Woche gearbeitet (Arbeitstage), ist auch der 6. Werktag auf den Urlaub anrechenbar.

Tabelle für die Zwölftelung des Urlaubs: